Hallendacherhöhung Sporthalle Schmiden

SN der FW/FD – Fraktion in der GR – SITZUNG

am 22.Juli 2014 zum Thema „Vergleich Zuschussrückforderung Hallendacherhöhung“
Vorlage   alt Nr.: 181 / 2013 //  heute:  Nr. 094 / 2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Herr Palm,
liebe Gemeinderats – Kolleginnen  und  Kollegen,
verehrte Gäste,

dieses Kapitel gehört zu den wirklich Unerfreulichen in meiner GR-Tätigkeit und es fällt mir und unserer FW/FD – Gemeinderatsfraktion angesichts des Sachverhalts außerordentlich schwer, diesem Vergleich    -der die Stadt immerhin  90.000.– € zuzügl. Anwaltskosten kostet, zuzustimmen.

Es ist für uns bis heute nicht nachvollziehbar, wie fahrlässig die Landes-regierung hier mit einem juristisch mehr als fragwürdigen Rückforderungs-bescheid all das in Frage stellt, was die Stadt Fellbach in der Vergangenheit für die Sport förderung getan hat, indem sie die Investitionen und den laufenden Betrieb eines Bundesleistungs- und Olympiastützpunkt in Fellbach mit erheblichen finanziellen  Zuschüssen unterstützt hat.  Und noch mehr das, was die Verwaltung und der Fellbacher Gemeinderat  hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Olympiastützpunkt schon für die Zukunft in Aussicht gestellt haben  und  nach einer solchen Rückforderung jetzt mehr als fragwürdig ist.

Und es für mich unvorstellbar, ja geradezu diletantisch,  dass jemand, der sich auch nur einigermaßen mit Sportvereinen auskennt, nicht weiß, dass bei jedem Kreisligaspiel und erst recht in höheren Klassen Bandenwerbung das  „Normalste der Welt ist“, was aus einem gemeinnützigen Sportverein noch lange keinen Proficlub macht.  Insofern hätten unter diesen  im Rückforde-rungsbescheid dargestellten Umständen Mittel aus der „Zukunfts-offensive III“  der Landesstiftung erst gar nicht für Sportprojekte und insbesondere für  „überregional bedeutsame Sportstätten“ gewährt werden dürfen.

Uns als Stadt Fellbach für ein fehlerhaft konzipiertes Förderprogramm, das man uns vom Land damals ja geradezu aufgedrängt hat, ist für unsere FW/FD-Fraktion schon grenzwertig, unverhältnismäßig und verletzt alle Regeln von  „Treu und Glauben“ in staatliches Handeln.

Nachdem alle Bemühungen unsererseits   -und hier möchte ich insbesondere unserem OB Christoph Palm danken, der in dieser Sache nichts unversucht ließ-    zu keiner Lösung geführt haben, konnten wir nur darauf setzen, dass wir vor Gericht Recht bekommen.

Und auch angesichts des jetzigen Vergleichsangebots des Landes frage ich mich heute,  ob der letztlich dafür verantwortlichen Landesregierung bewusst ist, welch schwerwiegende Folgen aus dieser Rückforderung hervorgehen, muss sich doch jeder Bürgermeister oder Gemeinderat doch fragen, ob man sich auf Förderzusagen des Landes überhaupt noch verlassen kann oder jedes Mal mit einem juristischen Nachspiel zu rechnen ist, das die Rechtmäßigkeit der Zuschussgewährung in Frage stellt.  Keine Kommune  kann eigentlich ein solches Risiko eingehen und wird, ja muss zukünftig  bei solchen Sportförder-projekten äußerst vorsichtig und zurückhaltend sein.  Insofern sehe ich in dieser Rückforderung eine große Hypothek für die zukünftige Sportförderung.

Wenn unsere Fraktion trotzdem heute ihren Segen zu dem Vergleich gibt, dann nur deshalb , weil uns dies unser Rechtsbeistand   „unter Abwägung wichtiger, entscheidungserheblicher Argumente (Prozessrisiko in Folgeinstanzen; Ver-hältnis zum Land  etc.)“  dringend empfiehlt  und  weil das Land in der ange-botenen Vergleichsvereinbarung  „auf die künftige Einhaltung der im Zuwen-dungsbescheid enthaltenen gemeinnützigkeitsrechtlichen Nebenbestimmungen verzichtet“.

Fazit: Unsere FW/FD-Fraktion stimmt   -wenn auch schweren Herzens-   dem Vergleich und damit dem Verwaltungsvorschlag zu.

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