Sicherung Ferienwaldheim im Waldschlössle

Stellungnahme der FW/FD – Fraktion in der GR – SITZUNG
am 08. 05. 2012  zum Thema
Sicherung Ferienwaldheim im Waldschlössle
(Vorlage  Nr.: 064 / 2012)

Nachdem die Evangelische Kirchengemeinde Fellbach beschlossen hat, mit dem örtlichen Gastronom Armin Karrer in konkrete Ver-kaufsverhandlungen einzutreten, war und ist es unserer FW/FD – Fraktion ein großes Anliegen, dass dies Stadt Fellbach alles in Ihrer Macht Stehende tut, damit die Kinderstadtranderholung im Wald-heim auf dem Kappelberg uneingeschränkt und auf Dauer weiter-geführt werden kann.

 

Das Fellbacher Waldheim beruht auf einer langen Tradition und ist von großem Nutzen für Familien und Kinder gerade angesichts einer immer naturferneren Umgebung. Deshalb muss nach unserer Ansicht dessen Sicherung absolute Priorität bei allen Zukunftsüber-legungen eingeräumt werden. Die verständlichen Ängste der fast ausnahmslos ehrenamtlich tätigen Waldheim-Mitarbeiter und die unterschiedlichsten Informationen und Gerüchte über befürchtete Nutzungsänderungen  bzw.   –Erweiterungen haben unsere FW/FD-Gemeinderatsfraktion  veranlasst , Ihnen sehr geehrter Herr Palm am 30. März einen Antrag mit 8 konkreten Fragen zukommen zu lassen und zu beantragen, dass das Thema auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung gesetzt wird.

Da diese Fragen hoffentlich allen hier im Saal vorliegen, brauche ich sie hier nicht vortragen:

  • Wie sieht die derzeitige rechtliche Verknüpfung der Gaststättenkonzession an den Waldheimbetrieb aus ?
  • Könnte die Gaststätte auch ohne Waldheimbetrieb eine Konzession erhalten ?
  • Kann die Gaststätte baulich verändert und womöglich vergrößert werden ?
  • Wie sehen die heutigen Beschränkungen / Auflagen  für die Nutzung des Saales, der Nebenräume und der Außenanlagen aus  und inwieweit ist diese Nutzung  bisher an den Betrieb des Waldheims gekoppelt ?
  • Kann ein neuer Eigentümer die Nutzung des Saals, der Nebenräume und der Außenanlegen  intensivieren bzw. ausweiten ?
  • Kann ein neuer Eigentümer bauliche Veränderungen und insbesondere Aus-bauten am Saal, an den Nebenräumen oder den Außenanlagen vornehmen ?
  • Was kann die Stadt nach Ansicht der Verwaltung dazu beitragen, dass der Waldheimbetrieb dauerhaft gesichert wird ?
  • Inwieweit wird der Waldkindergarten von einem möglichen Eigentümerwechsel tangiert ?

Wir möchten uns zunächst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie unserem Wunsch entsprochen und unsere Fragen beantwortet haben, aber auch für Ihre bisherigen persönlichen Bemühungen für den Erhalt der Kinderstadtranderholung im Fellbacher Waldheim.

Nachdem in der Vorlage darauf hingewiesen wird, dass letztlich  „bindende und konkrete  Aussagen erst nach Vorliegen  einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags getroffen werden können“, möchten wir zunächst fragen, ob mittlerweile eines von Beidem eingegangen ist. Denn wir können uns nicht vorstellen, dass die Familie Karrer diese für die zukünftige Nutzung entscheidenden Fragen erst dann abklärt, wenn sie das Objekt gekauft hat.

Deshalb legen wir auch heute Wert auf die Fststellung,  dass es die Evangelische Kirchengemeinde Fellbach zunächst selbst in der Hand hat, durch per Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten des Waldheimträgers fixierte vertragliche Auflagen, den Waldheimbetrieb im jetzigen Umfang auf Dauer zu sichern.

Interessieren würde unsere Fraktion auch, welche Auswirkungen die Änderung der Eigentumsverhältnisse auf die Elternbeiträge für das Waldheim hat und ob die Kirchengemeinde sich darüber schon Gedanken gemacht hat. Deshalb die konkrete Frage:  Ist die mir gegenüber geäußerte Befürchtung richtig, dass das Waldheim für die Eltern teurer werden wird, weil ja Räumlichkeiten dann quasi vom neuen Eigentümer angemietet werden müssen.

All dies muss also zunächst die Kirchengemeinde bedenken.  Die Hauptverant wortung für den Fortbestand des Waldheims  liegt also  eindeutig bei den Kirchengemeinderäten, die über die Modalitäten des Kaufvertrags zu entscheiden haben  –   dies sollte allen hier im Saal klar sein.

Darüber hinaus erwartet unsere  FW/FD – Fraktion aber auch, dass sowohl die die Stadtverwaltung als auch das Landratsamt Rems-Murr alle ihnen  in einem Landschaftsschutzgebiet und im Außen-bereich zur Verfügung stehenden genehmigungsrechtlichen Spiel-räume nutzt, um den Waldheimbetrieb als hohes gesellschaftliches Gut in unserer Stadt zu schützen.  Wenn ich mit den zum Teil tief frustrierten Waldheim-Mitarbeitern spreche, spüre ich förmlich  ihre

Angst und die Sorge, dass im juristisch dornigen und verzweigten Gestrüpp des Kaufvertrags- und Baurechts ihr Waldheim auf der Strecke bleibt  oder zumindest  die Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten fürs Waldheim (insbesondere im Hinblick auf den kleinen Saal und die Küche)  unzumutbar eingeschränkt werden.

Diese Sorgen und Ängste müssen wir genauso ernst  nehmen, wie die daraus resultierende und insofern nachvollziehbare Drohung, dass sie ggf. ihre mehr als  15.000 Stunden jährlich  ehrenamtliche erbrachten Arbeitsstunden für die Kinder unserer Stadt „gegen Null“  herunterfahren würden, wenn das Waldheim zukünftig nicht mehr „funktioniert“.

Helfen wir also alle zusammen und tun unser Möglichstes damit es soweit erst gar nicht kommt und eine Lösung gefunden wird, mit der möglichst alle Beteiligte leben können, eine Lösung,  die aber absolut vorrangig den Waldheimbetrieb im jetzigen Umfang und auf Dauer sicherstellt.

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