Straßenumbenennungen

Beitrag in der Fellbacher Zeitung vom 29.01.2015 zu den aktuellen Diskussionen um Straßenumbenennungen:

FW/FD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Lenk bremst bei Straßennamen Fellbach Der Gemeinderat wird am 3. Februar über Anträge beraten, die Hindenburg-, die Ernst-Heinkel- und die AugustLämmle- Straße umzubenennen, weil diese Persönlichkeiten angeblich Nazi-Anhänger oder keine Demokraten waren und damit keine Vorbilder sein können. Der FW/ FD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Lenk hat schon im Vorfeld vor Schnellschüssen gewarnt: „Obwohl ich die drei Personen und ihre Rolle beziehungsweise vermeintliche (Mit-) Schuld in der Nazidiktatur nicht beschönigen oder gar verteidigen möchte, habe ich grundsätzliche Bedenken, die nach ihnen benannten Straßen in einem Anflug von Selbstgerechtigkeit und missionarischem Eifer vorschnell umzubenennen“, schreibt Lenk in einer Stellungnahme an unsere Zeitung. Wenn das Kriterium „kein Demokrat“ zum Maßstab genommen werde, müssten unzählige nach Monarchen, Komponisten und Künstlern benannte Straßen umbenannt und viele Denkmäler geschliffen werden. „Jede dieser Persönlichkeiten hat meines Erachtens das Recht, als Person ihrer Epoche und des jeweils herrschenden Zeitgeistes respektiert und beurteilt zu werden“, so Lenk. Jeder Mensch vereine immer gute und schlechte Seiten, Licht und Schatten in sich: „Vielleicht sollten sich die Antragsteller ehrlich die Frage stellen, ob sie selbst im Dritten Reich wohl eher zu den vielen Mitläufern oder zu den wenigen Widerstandskämpfer gehört hätten.“ Getreu dem biblischen Grundsatz „Wer keine Schuld hat, der werfe den ersten Stein“ solle man daher sehr zurückhaltend damit sein, andere Menschen allein aus unserer Perspektive und im Rückblick „oberlehrerhaft“ zu verurteilen. Wenn „zumeist linke Eiferer“, so Lenk, dann auch noch fordern, diese Straßen stattdessen nach „Antifaschisten“ zu benennen, „geht mir der Hut hoch“, das seien „erst recht überwiegend gewaltbereite Antidemokraten“ gewesen. Im Übrigen, so fordert Lenk, sollten Straßenumbenennungen überhaupt nur dann vorgenommen werden, wenn eine deutliche Mehrheit der betroffenen Anwohner am Ende eines Prozesses der Beschäftigung mit der jeweiligen Person dies wünscht. „Denn letztlich müssen sie die damit verbundenen Kosten und bürokratischen Mühen tragen.“ red

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